Danke und Ihr seht, es fehlt noch, das, was im Koncordat abgesprochen wurde, denn die Trennung von Staat und Kirche bedeutete Ausgleich und Abtretung an die Kirche und von der Kirche an den Staat. Somit trat das auch im Reich unter Adolf Volkseigentum in den Verdergrund, bedeutet Volk Souverän und Land unveräußerbar, aber Pachtbar. Vorrang Gesellschaft, dann Deutsche und nur eng begrenzt, Ausländer ohne Recht auf Besitz, nur Nutzung und mit Haftung an Alle, wer Schaden der Natur zufügt, der auch dafür komplett aufkommen muß! Und darin sind sich Putin und unser Volk sicher einig! Glück, Auf, meine Heimat! Im Deutschem gibt es die Verfassung auch noch für das reich vor 1932 und nach 1945 ein und dasselbe, da Adolf selber die Verfassung gar nicht änderte! Kriegsrecht setzt ja bekanntlich Notstandsgesetze ein und da war doch etwas mit einer Kriegserklärung, a) aus Versailles und ohne Friedensvertrag und auch b) mit Amtantritt des Führer und 1933, von denen, die absolute Germanhasser und Nichtjuden – Hasser waren, noch sind!
bumi bahagia / Glückliche Erde
Da hatten wir doch vor einigen Tagen schon mal eine Meldung, in der es um das Römische Statut ging, das dem sog. Internationalen Gerichtshof zugrunde liegt, der von den VSA, Israel, immer mehr afrikanischen Staaten und nun auch Rußland nicht anerkannt wird.
Da dies so manchen als „nicht so wichtig“ erschien, wollen wir heute ein paar Begriffserklärungen anschauen zum Römischen Recht – wieder als Übernahme eines russischen Artikels, damit wir – wie schon öfter – mit den neuen Erkenntnissen auch einen Einblick in die (für manchen vielleicht nicht gerade angenehme) Wirklichkeit des großen kalten Landes erhalten – und über unseren Tellerrand hinausschauen lernen.
© für die Übersetzung aus dem Russischen by Luckyhans, 23. November 004
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Römisches Recht – ein kurzes Wörterbuch für Sklaven
Veröffentlicht am 10. Mai 2016 – 18:03 bei Dimitrij Mylnikow
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